Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Gerne informiere ich Sie und bespreche mit Ihnen persönlich das individuelle Vorgehen.
Private Krankenversicherungen
Die Anzahl der bewilligten, erstatteten Stunden ist bei den Privatversicherungen abhängig von der jeweiligen Krankenkasse und dem individuellen Tarif. Erkundigen Sie Sich bei Ihrer privaten Krankenkasse über die geltenden Formalitäten Ihres Krankenversicherungstarifs. Die Mehrheit der privaten Krankenkassen erstatten die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in voller Höhe. Die Gebühr erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfestellen
Die Berufsgenossenschaften und Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mehrheitlich in voller Höhe. Erkunden Sie sich bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Ohne weitere Wartezeiten können Sie diese Leistung als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Das Honorar für die psychotherapeutische Leistung wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Die Gebühr erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenkassen
Eine Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist in meiner Praxis über das Kostenerstattungsverfahren möglich. Eine Kostenübernahme wird dabei individuell durch die gesetzliche Krankenkasse entschieden. Rufen Sie mich bei Fragen und für weitere Informationen an - ich informiere Sie gerne, wie Sie eine Psychotherapie für Ihr Kind beantragen können.
Finanzierung über das Jugendamt (KJHG)
Eine ambulante Psychotherapie für Ihr Kind beantragen Eltern beim Jugendamt Ihres Wohnbezirks. Im Rahmen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes können Eltern eine Eingliederungshilfe (SGB VIII, §27) oder eine Hilfe zur Erziehung (SGB VIII, §35a) beantragen. Wenn der zuständige Fachdienst einen psychotherapeutischen Behandlungsbedarf bei Ihrem Kind feststellt, übernimmt das Jugendamt in der Regel die Kostenübernahme.
Lerntherapie
Das Honorar für lerntherapeutische Leistungen wird Ihnen privat in Rechnung gestellt. Ihr Vorteil ist bei dieser Leistung, dass Ihr Kind direkt mit der Lerntherapie beginnen kann. Die Kosten für eine Lerntherapie werden nicht von der Krankenkasse übernommen.
Coaching
Das Honorar für eine Coachingsitzung à 50 Minuten wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.
Beratung
Das Honorar für eine Beratungssitzung à 50 Minuten wird Ihnen privat in Rechnung gestellt.